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Impressum

                                                  

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DD Reklame

Rathausstr. 15, 51143 Köln

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Kontakt:

Tel: 02203-1865719

Mobil: 0163-4525854

info@ddreklame.de

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Inhaber: Rahmi Sirmasac

Steuernummer: 216/5184/2696

USt/IdNr: DE307905320

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                                                              Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Bestimmungen
 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen bilden wesentlichen Bestandteil der Auftragsannahme. Mit seiner Bestellung erkennt
der Käufer diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Mündliche Abmachungen werden nicht anerkannt. Vereinbarungen -
insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern - werden erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Bedingungen des
Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nochmals nach Eingang
widersprochen wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

 

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Angebote


Angebote sind immer freibleibend. Soweit nicht anders vereinbart gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung,
Versand, Montage und sind im netto Euro angegeben. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Bei Nichtannahme sind sie unverzüglich zurückzugeben. Für Muster, Skizzen und Entwürfe, die vom Besteller
ausdrücklich verlangt werden ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Der Auftraggeber
hat keinen Herausgabeanspruch auf die für Ihn gefertigten Vorlagen. Diese bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Lichtwerbeanlagen welche einschließlich mit Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Elektrische
Zuleitungen, Gerüstbau,- Maurer,- Maler,- Fundament,- Abdichtarbeiten. Notwendige Hebewerkzeuge Hubwagen, Krane, etc.
sind vom Auftraggeber zu stellen oder werden gesondert in Rechnung gestellt.

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Liefer- und Leistungszeit


Die Lieferung und Leistung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Vereinbarte Lieferfristen bzw. Leistungstermine werden
nach Möglichkeit eingehalten. Überschreitungen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Bei höherer Gewalt zb.: Streik,
Aussperrung, Betriebsstörung auch unserer Lieferwerke tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer kann 6 Wochen nach
Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann
er zurücktreten, sofern es sich um Lieferverpflichtungen handelt aber nur im Hinblick auf diejenigen Mengen, die bis zum Ablauf
der Nachfrist nicht als gefertigt angezeigt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind ausgeschlossen.

 

 

Fertigung und Montage


Bei allen Maß- oder Sonderanferigungen sind unsere Konstruktions- und Entwurfszeichnungen verbindlich für Abmessung
und Druck. Wir sind berechtigt, produktionstechnisch notwendige Abänderungen in der Fertigung vorzunehmen.
Technische Angaben, etwa Abbildungen und Materialauszüge, insbesondere Farben, Maß- und Gewichtsangaben sind nur
annähernd maßgebend. Bei Druckaufträgen bleibt eine drucktechnische Mehr oder Minderlieferung von +/- 10% vorbehalten.
Abweichungen in den Breiten- und Längenangaben sind mit einer Toleranz von +/- 5% zulässig. Das gleiche gilt für
geringfügige Abweichungen in der Darstellung oder in der Farbe, verglichen mit der Kundenvorlage. Derartige Abweichungen
sind in der Regel technisch bedingt, deshalb liegt bei Auftreten dieser Abweichungen trotzdem eine vertragsgemäße Leistung
vor. Der Kunde ist hier nicht zu Abnahmeverweigerung oder Abzügen berechtigt. Sämtliche Produkte sind Sonderanfertigungen
und können deshalb weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Für die Anwendung oder die spezielle Art der
Verwendung zu prüfen. Bei Montagearbeiten wird vorausgesetzt das sie ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt
werden kann. Zusätzlicher Arbeitsaufwand wird gesondert berechnet. Die Montage auf oder an Bauwerken oder teilen,
oder festen oder beweglichen Gegenständen erfolgt ohne Gewähr für den Zustand derselben nach entfernen der
Montagegegenstände. Bei Bohr- und Schraubverbindungen wird jede Verpflichtung zur Beseitigung
evtl. Montageschäden abgelehnt.



 

Zahlungsbedingungen


Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht so kommt
er in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Bankdiskontsatz berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Die Berechnung der Lieferung und Leistung erfolgt
zu den am Liefertag gültigen Preisen, falls nicht schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde. Wenn der Auftraggeber mit seinen
Zahlungen in Rückstand gerät, seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck nicht eingelöst oder wenn sonstige Umstände dem
Auftragnehmer bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, wird die gesamte Restschuld fällig,
auch wenn sonstige Stundungsvereinbarungen getroffen worden sind. Zu weiteren Lieferungen ist der Auftragnehmer in diesem
Falle nicht verpflichtet, es sei den der Auftraggeber bietet Barzahlung Zug um Zug gegen Lieferung an.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung und Fahrtkosten.
Zahlt der Kunde seine offene Rechnung nicht innerhalb der Frist, somit ist die Firma berechtigt die offene Rechnungssumme
an das Finanzamt, Krankenkassen oder Lieferanten abtreteten zu lassen.

 

 

Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung, bei Scheck bis zur Einlösung, Eigentum unserer Firma,
auch bei Weiterverkauf.

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Gewährleistung


Mängel sind innerhalb 8 Tagen schriftlich zu melden. Der Auftraggeber muss uns die Möglichkeit geben , die Berechtigung einer
Mängelrüge nachzuprüfen. Bestehen Mängelansprüche so liefern wir an Stelle der beanstander Ware oder des Werkes
einwandfreie Ware oder ein Werk. Nach unserer Wahl können wir auch statt dessen den Minderwert ersetzen.
Transportschäden sind bei Bahn, Post oder dem Spediteur sofort zu melden. Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht
übernimmt der Auftragnehmer, ausgenommen für Leuchtstofflampen, Glühbirnen und Sicherungen eine Garantie von 6 Monaten
für Hochspannungsleuchtröhren unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 6 Stunden täglich.
Darüber hinaus leistet der Auftragnehmer für von Ihm montierte Anlagen 12 Monate Garantie. In allen Fällen müssen die
festgestellten Mängel auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sein. Die Gewährleistungspflicht ist ausgeschlossen
wenn in der beanstandenen Lieferung oder Leistung nicht vom Auftragnehmer bezogene Betriebsgeräte oder Zubehör verwendet
wurde oder vom Auftraggeber oder von Dritten nicht vorschriftmäßig eingebaut oder betrieben worden sind. Außerdem erlischt
die Gewährleistungspflicht wenn ein vom Auftragnehmer nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe vornimmt.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma.

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